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Autor: masa

Auf in den Frühling

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Auf in den Frühling
Zehn Mitglieder der Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V. fanden sich Mitte März an unserer vereinseigenen Streuobstwiese „Auf Loches“ in Waldorf ein, um dort umfangreiche, dringend notwendige Arbeiten durchzuführen. Dazu gehörten erlaubte schonende Pflegeschnitte zur Gesunderhaltung der überwiegend alten Apfelbäume sowie das Einsammeln der vielen abgebrochenen und abgefallenen Äste und Zweige. Das Holz wurde überwiegend zur Errichtung von Totholzhaufen verwendet. Diese wiederum bieten als lebendige Ökosysteme Lebensraum für viele Tier- und Pflanzenarten. Die Anpflanzung von neuen Obstbäumen ist hingegen für den kommenden Herbst geplant.

History

Die Streuobstwiese „Auf Loches“
befindet sich in unmittelbarer Nachbarschaft des Streuobst-Lehrpfades, in welchem schon an mehreren Tagen des letzten Jahres umfangreiche Pflegearbeiten von Vereinsmitgliedern durchgeführt wurden. Der Lehrpfad, 2007 als erster dieser Art im Kreis Ahrweiler eröffnet, bietet eine sehr gute Möglichkeit, viele Obstsorten kennenzulernen und sich über diese näher zu informieren. Auf einem idyllischen Rundweg (Startmöglichkeit in der Schulstraße) von rund 2 km Länge gibt es zu fast 40 verschiedenen Obstsorten informative Steckbriefe. Auf drei großen Infotafeln werden der Lebensraum Streuobstwiese und seine Bewohner (z.B. Moose, Flechten, Insekten, Spinnen, Reptilien, Vögel, Mäuse, Fledermäuse, Bilche, Igel, Hasen, Marder, Füchse, Rehe …) vorgestellt. Kein anderes Kulturbiotop in Mitteleuropa weist mit insgesamt ca. 5.000 Arten, vom Grünspecht bis zum Wald-Goldstern, eine so hohe biologische Vielfalt auf wie die Streuobstwiese.

Der chemiefreie …
und in jeder Hinsicht umweltfreundliche Anbau hochwertigen, aber nicht immer makellosen Obstes (ja, ein Schorffleck darf auch mal auf dem Obst sein), begeistert zum Glück wieder viele Leute, auch junge Familien.



Auch wenn man sich mal über Apfelwickler, Kirschfruchtfliegen, Blattläuse, Birnengitterrost und Mehltau ärgern mag, das System ist aufgrund der zahlreichen Akteure („Nützlinge“ und „Schädlinge“) so stabil, dass es nicht zu größeren Schäden kommt.
Genießt doch mal wieder einen Spaziergang durch unsere Obstwiesen entlang von Apfel-, Birnen, Kirsch-, Pflaumen- und Walnussbäumen. Je nach Jahreszeit erwartet Euch der Steinkauz in einer bizarren Baumkrone, das Bild von hunderten weiß und rosa blühenden Bäumen oder aber Ihr werdet von der Fülle reifenden Obstes erschlagen – hoffentlich nur im übertragenen Sinn.

Seit 2021 zählt der Streuobstanbau übrigens zum immateriellen Erbe der UNESCO und seit 2022 gehören die Streuobstwiesen außerdem zu den bundesweit gesetzlich geschützten Biotopen.
Beides sind wichtige Schritte zum Erhalt dieser alten Kultur und dieses besonderen Biotops.
Mehr zum Thema Streuobstwiesen findet Ihr hier auf unserer Seite unter dem Menü „Projekte“.

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Die Natura 2000-Schutzgebiete im Vinxtbachtal und im angrenzenden Bereich des Brohltals

Natura 2000
Schutzgebiete

Natura 2000 ist ein Netz von Schutzgebieten der Europäischen Union zur Erhaltung gefährdeter oder typischer Lebensräume und Arten. Es setzt sich zusammen aus den Schutzgebieten der FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Richtlinie (92/43/EWG) und der Vogelschutzrichtlinie (2009/147/EG). Wesentliche Bestandteile der Richtlinien sind die Anhänge, in denen die zu schützenden Lebensraumtypen und Arten benannt werden.

Mit fast …

27.000 Schutzgebieten auf 18,6 Prozent der Landfläche der EU ist Natura 2000 das weltweit größte grenzüberschreitende Schutzgebietsnetz. In Deutschland gibt es mehr als 4.500 FFH-Gebiete und 742 Vogelschutzgebiete, die etwa 15,5 Prozent der Landfläche und 45 Prozent der Meeresfläche abdecken. Rheinland-Pfalz verfügt über 120 FFH-Gebiete und 57 Vogelschutzgebiete. Insgesamt sind das 384.530 Hektar, die 19,4 Prozent der Landesfläche ausmachen. Die Auswahl der Gebiete erfolgte für alle Mitgliedstaaten nach einheitlich vorgegebenen Kriterien.
⇐ Die FFH-Gebiete (rotbraun) und Vogelschutzgebiete (blaugrün) in den Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal.
Karte: (C) Naturschutzverwaltung Rheinland-Pfalz, Geobasisdaten: (C) Kataster- und Vermessungsverwaltung Rheinland-Pfalz.

Die EU-Staaten …

sind nach der FFH-Richtlinie verpflichtet, alle sechs Jahre die Ergebnisse eines regelmäßigen Monitorings der Lebensraumtypen und Arten an die EU-Kommission zu melden. Dabei geht es in erster Linie um die durchgeführten Erhaltungsmaßnahmen und um die Auswirkungen der Maßnahmen auf den Erhaltungszustand der Lebensraumtypen und Arten. Auch nach der Vogelschutzrichtlinie muss alle sechs Jahre über Bestandsgrößen, Trends, Verbreitung und Gefährdungen europäischer Vogelarten sowie die ergriffenen Maßnahmen zu ihrem Schutz berichtet werden.
Blick auf den Weiselstein, welcher zum FFH-Gebiet „Wacholderheiden der Osteifel“ gehört. ⇒

Der letzte Bericht …

über die Umsetzung der FFH- und Vogelschutzgebiete wurde 2020 vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und nukleare Sicherheit veröffentlicht. Die Ergebnisse verdeutlichen den kritischen Zustand wesentlicher Teile der Biodiversität in Deutschland. 63 Prozent der FFH-Arten und 69 Prozent der FFH-Lebensraumtypen weisen einen ungünstig-unzureichenden oder schlechten Erhaltungszustand auf, darunter insbesondere Lebensraumtypen und assoziierte Arten des Grünlands, der Binnengewässer und Feuchtgebiete. Etwa ein Drittel der Brutvogelarten sind in den letzten 12 Jahren in ihrem Bestand zurückgegangen, wobei insbesondere Arten des landwirtschaftlich genutzten Offenlandes betroffen sind.

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⇐ Die Steinbrüche des Vogelschutzgebietes „Unteres Mittelrheingebiet“ sind Hotspots der Artenvielfalt.

Das Schutzgebietsnetz Natura 2000 …

und die strengen Regelungen des europäischen Artenschutzes haben für den Schutz der Biodiversität in Deutschland große Bedeutung. Die Richtlinien sind geeignet, die in ihnen formulierten Ziele zu erreichen, bedürfen allerdings einer konsequenten Umsetzung. Eine aktuelle Studie hat gezeigt, dass in den Natura 2000-Gebieten auch zahlreiche andere gefährdete Biotoptypen und Arten, die nicht in den Anhängen von FFH- und Vogelschutzrichtlinie aufgeführt sind, viel häufiger vorkommen als außerhalb. Für viele Arten, deren Verbreitungsschwerpunkte sich außerhalb der Natura 2000-Gebiet befinden, sind vor allem Maßnahmen zum Schutz und zur Verbesserung ihrer Habitate außerhalb der Schutzgebiete erforderlich. Die Ergebnisse der Berichte zeigen, dass eine klare Neuausrichtung der Agrarpolitik überfällig ist.

Blick auf einen Teil des FFH-Gebietes „Vulkankuppen am Brohlbachtal“ mit dem Bausenberg. ⇒

In den Verbandsgemeinden …

Bad Breisig und Brohltal liegen das FFH-Gebiet „Vulkankuppen am Brohlbachtal“, Teile der FFH-Gebiete „Rheinhänge zwischen Unkel und Neuwied“ und „Wacholderheiden der Osteifel“ sowie Teile des Vogelschutzgebietes „Unteres Mittelrheingebiet“. Im Süden der Verbandsgemeinde Brohltal befindet sich das FFH- und Vogelschutzgebiet „NSG Laacher See“, im Westen grenzt das große Vogelschutzgebiet „Ahrgebirge“ an.
Nachfolgend möchten wir unsere Natura 2000-Gebiete ein wenig näher vorstellen.
⇐ Die Rheinhänge bei Bad Breisig, im linken Hintergrund ist die Reutersley zu erkennen.

Quellen:
BMUV, Bundesamt für Naturschutz, Die Lage der Natur in Deutschland, Berlin, Bonn 2020 Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz, Natura 2000
Fotos: Walter Müller (außer Steinbruch)

Nachfolgend möchten wir unsere Natura 2000-Gebiete ein wenig näher vorstellen.

Understan­ding Of
Sustainabi­li­ty

Protecting The Natural Resources


Schutz der natürlichen Ressourcen


Abfallwirtschaft in der Industrie


Using Recycled Wood

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Blütenmeer statt Schotterwüste

Blütenmeer statt Schotterwüste

Eine Anleitung zur Artenvielfalt

Mein Zuhause

– Klima schützen und Geld sparen –
… hierbei handelt es sich um eine Vortragsreihe, welche von der Kreisverwaltung Ahrweiler gemeinsam mit den Städten Bad Neuenahr-Ahrweiler, Remagen und Sinzig sowie den Verbandsgemeinden Bad Breisig und Brohltal organisiert wird. Nun wurde diese Reihe mit dem Vortrag „Blütenmeer statt Schotterwüste – Eine Anleitung zur Artenvielfalt“ in den Räumen der Kreisverwaltung Ahrweiler fortgesetzt. Dort konnte Gärtnermeister und Agrarbetriebswirt Andreas Weiland als Vorstandsmitglied der Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V. gut 30 interessierte Zuhörer begrüßen und an seinem Wissen sowie seiner Erfahrung teilhaben lassen.

Zu Beginn des Vortrags forderte Weiland das Publikum dazu auf, zwei verschiedene Bilder auf sich wirken zu lassen: eines zeigte eine Stadt, die einer grauen Steinwüste gleicht, das andere eine Stadt, die von Grünpflanzen und Bäumen durchzogen ist. Schnell stellte sich heraus, dass die begrünte Stadt den deutlich positiveren Eindruck hinterließ. Dies untermauerte der Referent im Folgenden damit, dass er auf die Verbesserung des lokalen Klimas und der Luftqualität, den Erhalt der Artenvielfalt sowie die positive Wirkung auf die menschliche Psyche durch Grünflächen hinwies.
Es folgte eine systematische Anleitung zur Anlage und Pflege eines pflegeleichten und zugleich artenreichen Beetes. Der Referent zeigte hierbei auf, dass und weshalb Schottergärten keineswegs pflegeleicht sind, um ihnen anschließend ein Konzept gegenüberzustellen, das zeigt, wie man gestalterisch wertvolle und dennoch naturnahe Gärten plant und umsetzt, indem man die Natur nutzt, anstatt sie zu bekämpfen. Die wichtigsten Verbündeten im naturnahen Garten sind Stauden, also mehrjährige nicht verholzende Pflanzen. Für die Pflanzenauswahl wurde eine Vielzahl von Stauden für schattige sowie sonnige Standorte mit ihren jeweiligen individuellen Eigenschaften vorgestellt. Es folgten Informationen zur Standortwahl, zu den Möglichkeiten der Anordnung der Pflanzen, zur Bodenvorbereitung, zu den Pflanzarbeiten und letztlich zur Pflege, sodass die Zuhörer nach dem Vortrag in der Lage sein dürften, selbstständig eine für den persönlichen Gartenstandort angemessene Bepflanzung zu planen, durchzuführen und zu erhalten.

Eine relativ neue ….

und innovative Entwicklung stellen zu diesem Zwecke die sogenannten Staudenmischungen dar. Dies sind nach Mengenverhältnis, Ausbreitungsverhalten, Lebensraum und gestalterischer Wirkung zusammengestellte und im Freilandversuch getestete Arten- und Sortenmischungen, welche wild auf einer Fläche verteilt werden und dort auch bei minimaler Pflege zu einem stimmigen Gesamtkonzept zusammenwachsen, gegen das sich kaum ein Unkraut durchzusetzen vermag. Diese ursprünglich für den öffentlichen Raum konzipierten und somit absolut pflegeleichten Konzepte können so manchen Schottergarten in ein wahres Blütenmeer verwandeln.

NSG-Vorstandsmitglied Andreas Weiland konnte gut 30 interessierte Zuhörer begrüßen

Bereits ….

während des Vortrags sowie in der anschließenden Fragerunde beantwortete Andreas Weiland zahlreiche Fragen des interessierten Publikums, welche mehrfach über das Kernthema des Vortrags hinausgingen. So konnte er auch den ein oder anderen zusätzlichen Ratschlag für den heimischen Garten erteilen.

Bei der abschließenden Fragerunde beantwortete Andreas Weiland zahlreiche Fragen des Publikums

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Junge Obstbäume für alte Streuobstwiese

Junge Obstbäume für alte Streuobstwiese

Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal pflanzt neue Apfelbäume

Hatten die Streuobstwiesen über Jahrzehnte hinweg an Bedeutung verloren, so hat sich das in den vergangenen Jahren glücklicherweise geändert. Viele Menschen schenken diesen grünlandwirtschaftlich genutzten Flächen mit ihren hochstämmigen Obstbäumen inzwischen wieder zunehmend Beachtung. So sehen sie in den besagten Wiesen nicht die unrentablen landwirtschaftlichen Auslaufmodelle, sondern den Inbegriff von ökologischen hochwertigen Flächen, die unsere Landschaft positiv beleben. Sie setzen sich mit der Neuanlage und der Pflege der aus traditioneller bäuerlicher Nutzung entstandenen Streuobstwiesen wieder intensiv auseinander.
Wesentliche Ziele der Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V. sind der Erhalt und die Pflege der Streuobstwiesen in unserer Region. Zu den vielen Aktionen des Vereins gehören neben Neuanpflanzungen unter anderem auch Führungen durch diese Hotspots der Artenvielfalt, Obstblüten-Picknicke und Obstbaumschnittkurse.
  • Buddeln

  • Setzen

  • Otmar in Aktion

  • Fertig

Auf einer Streuobstwiese in Galenberg haben Mitglieder der Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal kürzlich die Altbaumbestände einer Streuobstwiese durch Neuanpflanzung junger Apfelbäume, in erster Linie Rheinischer Bohnapfel, Luxemburger Renette und Danziger Kantapfel, ergänzt. Hierbei handelt es um alte robuste Sorten, die um 1800 und früher entstanden sind und sich besonders für Streuobstwiesen eignen. Nun müssen die jungen Apfelbäume noch durch das neue Jahr, das hoffentlich keinen Dürresommer mit sich bringt, gebracht werden.

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Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V..
Der Sitz des Vereins ist Waldorf (Kreis Ahrweiler).

§ 2 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist es, die Natur und das Landschaftsbild im Bereich des Vinxtbachtales und seiner Umgebung zu erhalten und zu fördern. Dazu gehört es, alle Maßnahmen und Vorhaben, die das Vinxtbachtal betreffen oder tangieren, auf ihre Naturverträglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls Einfluss auf Projekte und Planungen auszuüben. Der Verein möchte ebenso aktiv an der Förderung von Biotopen sowie Tier- und Pflanzenarten mitwirken.

Die wichtigsten Aufgaben des Vereins sind:

  • Entwicklung und Umsetzung von Konzepten
    • zur extensiven Landnutzung, z.B. bei Streuobstwiesen,
    • zum Schutz von Natur- und Landschaftsschutzgebieten,
    • und zum Erhalt dörflicher und landschaftsprägender Strukturen.
  • Unterstützung von Naturschutz- und anderen Behörden bei der Planung und Realisierung von Naturschutzaufgaben und der Förderung des ländlichen Raumes in diesem Gebiet.
  • Unterstützung aller Aktivitäten, soweit sie den Zielen des Vereins entsprechen.
  • Neuschaffung und Renaturierung/Extensivierung ökologisch wertvoller Flächen.
  •  Praktische Pflege- und Schutzmaßnahmen (Landschaftspflege)
  •  Öffentlichkeitsarbeit für den Naturschutz in der Region. 

§ 4 Selbstlose Tätigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5 Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 6 Verbot von Begünstigungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.

§ 9 Beiträge

Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestätigt.

§ 10 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 11 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des

Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der

Kassenprüfern/innen, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit,

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die

Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

In jedem Geschäftsjahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen

Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per email unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des

Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.

Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 12 Vorstand

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in, dem/der Schriftführer/in und bis zu fünf Beisitzern/Beisitzerinnen.“.

Der/die 1. und 2. Vorsitzende und der/die Kassierer/in vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei von ihnen vertreten gemeinsam.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.

Wiederwahl und Blockwahl sind zulässig. 

Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

Bei Vorstandsbeschlüssen hat jedes Mitglied des Vorstands eine Stimme. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

§ 13 Haftung

Für Schäden, die Amtsträger oder Beauftragte in Ausführung ihres Amtes verursacht haben, haften diese nur, wenn sie dabei vorsätzlich gegen ein Strafgesetz verstoßen oder vorsätzlich zum Nachteil des Geschädigten gehandelt haben. Amtsträgern und Beauftragten werden Ersatzansprüche Dritter für Schäden, die sie in Ausübung ihres Amtes verursacht haben, ersetzt, es sei denn, der Amtsträger oder Beauftragte hat dabei vorsätzlich gegen ein Strafgesetz verstoßen oder vorsätzlich zum Nachteil des Geschädigten gehandelt.“

§ 14 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer/innen.

Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein.

Wiederwahl ist einmal zulässig. Anschließend muss vor einer erneuten Wiederwahl mindestens ein Jahr vergangen sein.

§ 15 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer Mitgliederversammlung entschieden werden, deren einziger Tagesordnungspunkt „Auflösung des Vereins“ sein darf. Es müssen 50 % der Mitglieder anwesend sein. Die Auflösung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Falls die Mitglieder nicht in der erforderlichen Anzahl erscheinen, wird frühestens nach vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einberufen. Die Auflösung kann dann unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder wiederum nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung, die über die Auflösung beschließt, hat über die Art der Liquidation und über die Verwendung des Vereinsvermögens zu beschließen.

Alle Mittel des Vereins dürfen nur auf andere gemeinnützige Körperschaften im Sinne der Gesetzgebung übergehen, die sich Naturschutzaufgaben widmen. Entscheidungen darüber trifft die Mitgliederversammlung mit 2/3Mehrheit.

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für den Bereich Umwelt und Naturschutz.

Liquidatoren sind der Vorstand oder Personen, die vom Vorstand bestimmt werden.

Waldorf, den 16.11.2023