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  • FFH – Gebietsmeldungen

Das Schutzgebietsnetz NATURA 2000 umfasst die durch die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union gemeldeten FFH (Fauna-Flora-Habitat)-Gebiete und Vogelschutzgebiete.

FFH-Gebiete sind …

gemäß der 1992 in Kraft getretenen EU-Richtlinie Schutzgebiete von gemeinschaftlicher Bedeutung, die zum Erhalt wildlebender Pflanzen- und Tierarten und ihrer natürlichen Lebensräume dienen. So führen die Anhänge der Richtlinie Arten und Lebensraumtypen auf, die besonders schützenswert sind und deren Erhalt gesichert werden soll. Die Vogelschutzrichtlinie dient der Erhaltung der Bestände sämtlicher im Gebiet der Europäischen Union natürlicherweise vorkommenden Vogelarten einschließlich der Zugvögel. Auch hier ist die Europäische Union zur Erhaltung und Wiederherstellung der Lebensstätten und Lebensräume verpflichtet.

– Das Große Mausohr wird im Anhang II der FFH-Richtlinie gelistet. Somit sind für die Erhaltung besondere Schutzgebiete auszuweisen.

– Foto: Rolf Klenk

Alle Mitgliedstaaten sind aufgefordert, Vorschlagslisten mit entsprechenden Gebieten zu erstellen. Für die Auswahl der Gebiete sind die naturschutzfachlichen Kriterien der FFH-Richtlinie ausschlaggebend. Beim Meldeverfahren werden die Daten mit genauen Informationen zu den Gebieten und kartografischen Darstellungen als nationale Listen an die Europäische Kommission übermittelt. Die Festlegung der Gebiete erfolgt nach einheitlichen Standards auf der Ebene der Europäischen Union, die Ausweisung als besondere Schutzgebiete durch die Mitgliedsstaaten.

Der Anlauf …

kam in Deutschland jedoch nur sehr schleppend voran. So reichte die Europäische Kommission im Februar 1999 Klage beim Europäischen Gerichtshof ein. Deutschland wurde schließlich im September 2001 wegen mangelhafter Schutzgebietsmeldungen nach der FFH-Richtlinie vom EuGH verurteilt.

– Die Spanische Flagge wird als prioritäre Arten der FFH-Richtlinie genannt. Sie unterliegt strengen Schutzvorschriften.

Da auch das Bundesland Rheinland-Pfalz …

der Verpflichtung zu Gebietsmeldungen zunächst nur unzureichend nachkam, wurden von den Landespflegeverbänden des Landkreises Ahrweiler umfassende Gebietsvorschläge an die EU-Kommission übermittelt. Rheinland-Pfalz hat dann ebenfalls Gebiete nachgemeldet. Auch wenn die Daten heute nicht mehr ganz aktuell sind und zudem keinen Anspruch auf Vollständigkeit erheben, lässt sich das Vorkommen von natürlichen Lebensräumen und wildlebender Arten in unserer Region anhand der angefügten Vorschläge der Landespflegeverbände umfassend nachvollziehen. Alle drei Gebietsvorschläge umfassen auch Teile des Vinxtbachtales.

– Der Eisvogel wird im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgeführt. Für ihn müssen besondere Schutzmaßnahmen ergriffen werden.

Wir danken

an dieser Stelle dem Rheinischen Verein für Denkmalpflege und Landschaftsschutz (RVDL) für die freundliche Genehmigung, die Daten auf unserer Seite zu verwenden.

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