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Autor: masa

Junge Obstbäume für alte Streuobstwiese

Junge Obstbäume für alte Streuobstwiese

Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal pflanzt neue Apfelbäume

Hatten die Streuobstwiesen über Jahrzehnte hinweg an Bedeutung verloren, so hat sich das in den vergangenen Jahren glücklicherweise geändert. Viele Menschen schenken diesen grünlandwirtschaftlich genutzten Flächen mit ihren hochstämmigen Obstbäumen inzwischen wieder zunehmend Beachtung. So sehen sie in den besagten Wiesen nicht die unrentablen landwirtschaftlichen Auslaufmodelle, sondern den Inbegriff von ökologischen hochwertigen Flächen, die unsere Landschaft positiv beleben. Sie setzen sich mit der Neuanlage und der Pflege der aus traditioneller bäuerlicher Nutzung entstandenen Streuobstwiesen wieder intensiv auseinander.
Wesentliche Ziele der Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V. sind der Erhalt und die Pflege der Streuobstwiesen in unserer Region. Zu den vielen Aktionen des Vereins gehören neben Neuanpflanzungen unter anderem auch Führungen durch diese Hotspots der Artenvielfalt, Obstblüten-Picknicke und Obstbaumschnittkurse.
  • Buddeln

  • Setzen

  • Otmar in Aktion

  • Fertig

Auf einer Streuobstwiese in Galenberg haben Mitglieder der Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal kürzlich die Altbaumbestände einer Streuobstwiese durch Neuanpflanzung junger Apfelbäume, in erster Linie Rheinischer Bohnapfel, Luxemburger Renette und Danziger Kantapfel, ergänzt. Hierbei handelt es um alte robuste Sorten, die um 1800 und früher entstanden sind und sich besonders für Streuobstwiesen eignen. Nun müssen die jungen Apfelbäume noch durch das neue Jahr, das hoffentlich keinen Dürresommer mit sich bringt, gebracht werden.

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Satzung

§ 1 Name und Sitz

Der Verein führt den Namen „Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V..
Der Sitz des Vereins ist Waldorf (Kreis Ahrweiler).

§ 2 Geschäftsjahr

Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.

§ 3 Zweck des Vereins

Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung.

Zweck des Vereins ist es, die Natur und das Landschaftsbild im Bereich des Vinxtbachtales und seiner Umgebung zu erhalten und zu fördern. Dazu gehört es, alle Maßnahmen und Vorhaben, die das Vinxtbachtal betreffen oder tangieren, auf ihre Naturverträglichkeit zu prüfen und gegebenenfalls Einfluss auf Projekte und Planungen auszuüben. Der Verein möchte ebenso aktiv an der Förderung von Biotopen sowie Tier- und Pflanzenarten mitwirken.

Die wichtigsten Aufgaben des Vereins sind:

  • Entwicklung und Umsetzung von Konzepten
    • zur extensiven Landnutzung, z.B. bei Streuobstwiesen,
    • zum Schutz von Natur- und Landschaftsschutzgebieten,
    • und zum Erhalt dörflicher und landschaftsprägender Strukturen.
  • Unterstützung von Naturschutz- und anderen Behörden bei der Planung und Realisierung von Naturschutzaufgaben und der Förderung des ländlichen Raumes in diesem Gebiet.
  • Unterstützung aller Aktivitäten, soweit sie den Zielen des Vereins entsprechen.
  • Neuschaffung und Renaturierung/Extensivierung ökologisch wertvoller Flächen.
  •  Praktische Pflege- und Schutzmaßnahmen (Landschaftspflege)
  •  Öffentlichkeitsarbeit für den Naturschutz in der Region. 

§ 4 Selbstlose Tätigkeit

Der Verein ist selbstlos tätig; er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

§ 5 Mittelverwendung

Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.

§ 6 Verbot von Begünstigungen

Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Körperschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.

§ 7 Erwerb der Mitgliedschaft

Vereinsmitglieder können natürliche Personen oder juristische Personen werden.

Der Aufnahmeantrag ist schriftlich zu stellen.

Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand.

Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem/der Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, welche dann endgültig entscheidet.

§ 8 Beendigung der Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft endet durch Austritt, Ausschluss, Tod oder Auflösung der juristischen Person.

Der Austritt erfolgt durch schriftliche Erklärung gegenüber einem vertretungsberechtigten Vorstandsmitglied. Die schriftliche Austrittserklärung muss mit einer Frist von einem Monat jeweils zum Ende des Geschäftsjahres gegenüber dem Vorstand erklärt werden.

Ein Ausschluss kann nur aus wichtigem Grund erfolgen. Wichtige Gründe sind insbesondere ein die Vereinsziele schädigendes Verhalten, die Verletzung satzungsmäßiger Pflichten oder Beitragsrückstände von mindestens einem Jahr. Über den Ausschluss entscheidet der Vorstand. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen eines Monats an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet im Rahmen des Vereins endgültig.

§ 9 Beiträge

Mitgliedsbeiträge werden vom Vorstand vorgeschlagen und von der Mitgliederversammlung bestätigt.

§ 10 Organe des Vereins

Organe des Vereins sind die Mitgliederversammlung und der Vorstand.

§ 11 Mitgliederversammlung

Die Mitgliederversammlung ist das oberste Vereinsorgan. Zu ihren Aufgaben gehören insbesondere die Wahl und Abwahl des Vorstands, Entlastung des

Vorstands, Entgegennahme der Berichte des Vorstandes, Wahl der

Kassenprüfern/innen, Festsetzung von Beiträgen und deren Fälligkeit,

Beschlussfassung über die Änderung der Satzung, Beschlussfassung über die

Auflösung des Vereins, Entscheidung über Aufnahme und Ausschluss von Mitgliedern in Berufungsfällen sowie weitere Aufgaben, soweit sich diese aus der Satzung oder nach dem Gesetz ergeben.

In jedem Geschäftsjahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt.

Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordentlichen

Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindestens ein Drittel der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.

Die Mitgliederversammlung wird vom Vorstand unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen schriftlich oder per email unter Angabe der Tagesordnung einberufen. Die Frist beginnt mit dem auf die Absendung des

Einladungsschreibens folgenden Tag. Das Einladungsschreiben gilt als den Mitgliedern zugegangen, wenn es an die letzte dem Verein bekannt gegebene Anschrift gerichtet war.

Die Tagesordnung ist zu ergänzen, wenn dies ein Mitglied bis spätestens eine Woche vor dem angesetzten Termin schriftlich beantragt. Die Ergänzung ist zu Beginn der Versammlung bekanntzumachen.

Anträge über die Abwahl des Vorstands, über die Änderung der Satzung und über die Auflösung des Vereins, die den Mitgliedern nicht bereits mit der Einladung zur Mitgliederversammlung zugegangen sind, können erst auf der nächsten Mitgliederversammlung beschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.

Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied geleitet.

Zu Beginn der Mitgliederversammlung ist ein Schriftführer zu wählen.

Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich oder für ein Mitglied unter Vorlage einer schriftlichen Vollmacht ausgeübt werden.

Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

Satzungsänderungen und die Auflösung des Vereins können nur mit einer Mehrheit von 2/3 der anwesenden Mitglieder beschlossen werden.

Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.

Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichnen ist.

§ 12 Vorstand

Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. und 2. Vorsitzenden, dem/der Kassierer/in, dem/der Schriftführer/in und bis zu fünf Beisitzern/Beisitzerinnen.“.

Der/die 1. und 2. Vorsitzende und der/die Kassierer/in vertreten den Verein gerichtlich und außergerichtlich. Zwei von ihnen vertreten gemeinsam.

Der Vorstand wird von der Mitgliederversammlung auf die Dauer von zwei Jahren gewählt.

Vorstandsmitglieder können nur Mitglieder des Vereins werden.

Wiederwahl und Blockwahl sind zulässig. 

Der Vorstand bleibt so lange im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist.

Bei Beendigung der Mitgliedschaft im Verein endet auch das Amt als Vorstand.

Bei Vorstandsbeschlüssen hat jedes Mitglied des Vorstands eine Stimme. Bei Abstimmungen entscheidet die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen.

§ 13 Haftung

Für Schäden, die Amtsträger oder Beauftragte in Ausführung ihres Amtes verursacht haben, haften diese nur, wenn sie dabei vorsätzlich gegen ein Strafgesetz verstoßen oder vorsätzlich zum Nachteil des Geschädigten gehandelt haben. Amtsträgern und Beauftragten werden Ersatzansprüche Dritter für Schäden, die sie in Ausübung ihres Amtes verursacht haben, ersetzt, es sei denn, der Amtsträger oder Beauftragte hat dabei vorsätzlich gegen ein Strafgesetz verstoßen oder vorsätzlich zum Nachteil des Geschädigten gehandelt.“

§ 14 Kassenprüfung

Die Mitgliederversammlung wählt für die Dauer von einem Jahr zwei Kassenprüfer/innen.

Diese dürfen nicht Mitglied des Vorstands sein.

Wiederwahl ist einmal zulässig. Anschließend muss vor einer erneuten Wiederwahl mindestens ein Jahr vergangen sein.

§ 15 Auflösung des Vereins

Die Auflösung des Vereins kann nur auf einer Mitgliederversammlung entschieden werden, deren einziger Tagesordnungspunkt „Auflösung des Vereins“ sein darf. Es müssen 50 % der Mitglieder anwesend sein. Die Auflösung kann nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Falls die Mitglieder nicht in der erforderlichen Anzahl erscheinen, wird frühestens nach vier Wochen eine weitere Mitgliederversammlung einberufen. Die Auflösung kann dann unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder wiederum nur mit einer Zweidrittelmehrheit beschlossen werden.

Die Mitgliederversammlung, die über die Auflösung beschließt, hat über die Art der Liquidation und über die Verwendung des Vereinsvermögens zu beschließen.

Alle Mittel des Vereins dürfen nur auf andere gemeinnützige Körperschaften im Sinne der Gesetzgebung übergehen, die sich Naturschutzaufgaben widmen. Entscheidungen darüber trifft die Mitgliederversammlung mit 2/3Mehrheit.

Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an eine Person des öffentlichen Rechts oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft zwecks Verwendung für den Bereich Umwelt und Naturschutz.

Liquidatoren sind der Vorstand oder Personen, die vom Vorstand bestimmt werden.

Waldorf, den 16.11.2023

Aktionstage des Gymnasiums Calvarienberg

Vogelnistkastenspende

Spende von Vogelnistkästen

Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V. unterstützt Aktionstage des Gymnasiums Calvarienberg durch Spende von Vogelnistkästen
Im Rahmen der dreitägigen Projekttage des Gymnasiums Calvarienberg zu dem Motto „Bewegst du dich, bewegt sich was. Grüne Aktionstage am C‘berg“ konnten die Schüler/-innen der Jahrgangstufen fünf bis sieben in den drei Kategorien „Natur“, „Bewegung“ sowie „Kunst & Kultur“ unter einer Vielzahl von interessanten Projekten entsprechend ihrer persönlichen Interessenslage eine Auswahl treffen. Alle Projekte bestanden hierbei aus einer Exkursion, einem Erlebnistag rund um den Calvarienberg sowie einem Kreativtag zur Aufarbeitung der Projektergebnisse, welche auf dem anschließenden Orientierungsstufenfest am Samstag, dem 15.07.23, präsentiert wurden.
Die Teilnehmer/-innen des Projektes „Wald der Zukunft“ hatten während der Aktionstage zunächst die Möglichkeit, mit Förster und Revierleiter Sven Glück den nahegelegenen Wald zu erkunden, wobei dieser den wissbegierigen Schüler/-innen einen Einblick in den Berufsalltag eines Försters bot und sie spielerisch über den Wald als Lebens- sowie Wirtschaftsraum informierte. Vor allem die Suche nach Tierspuren und die Ansicht der mitgebrachten Anschauungsobjekte zur Holzverarbeitung sorgten für Begeisterung. Am darauffolgenden Tag konnten die Fünft-, Sechst- und Siebtklässler/-innen Herrn Glück schließlich bei der Aufforstung eines durch den Borkenkäfer geschädigten Fichtenwaldes mit Weißtannen und Douglasien tatkräftig unterstützen, um den Wald auch zukünftig als bedeutsamen Lebens- und Wirtschaftsraum zu erhalten. Das im Zuge dessen neuerworbene Wissen zu den standortgerechten Baumarten haben die Schüler/-innen schließlich am letzten Tag der Aktionstage zu informativen Baumsteckbriefen verarbeitet.
Zudem haben sie ihren Blick für weitere wichtige Naturlebensräume geweitet, wobei ein besonderer Fokus auf der Entstehung eines attraktiven Lebensraumes im heimischen Garten lag. Als eine von vielen sinnvollen Maßnahmen wurde insbesondere auf die Unterstützung des Ökosystems Garten durch Nisthilfen für Insekten und Vögel eingegangen. Denn viele Vogelarten nisten in Höhlen, welche in Gärten nur noch selten vorkommen. Da dort alte und morsche Bäume mit ihren Naturhöhlen meist fehlen, stellen geschlossene Nistkästen eine gut geeignete Alternative dar. Zu beachten ist, dass das Einflugloch nicht zur Wetterseite ausgerichtet wird, sondern idealerweise nach Ostsüdost. Auch dürfen die Vogelhäuschen nicht längere Zeit der prallen Sonne ausgesetzt sein. Dîe Nistkästen sollten in einer Höhe von zwei bis drei Metern aufgehängt werden, bei mehreren Kästen im Abstand von mindestens 10 bis 15 Metern. Hin und wieder werden diese auch von geschützten Arten wie Fledermäusen, Bilchen oder Hornissen belegt, was man als Gartenbesitzer durchaus akzeptieren sollte.
  • Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V. unterstützt Aktionstage des Gymnasiums Calvarienberg durch Spende von Vogelnistkästen

    Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V. unterstützt
    Aktionstage des Gymnasiums Calvarienberg durch Spende von Vogelnistkästen
  • Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V. unterstützt Aktionstage des Gymnasiums Calvarienberg durch Spende von Vogelnistkästen

    Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V. unterstützt
    Aktionstage des Gymnasiums Calvarienberg durch Spende von Vogelnistkästen
  • Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V. unterstützt Aktionstage des Gymnasiums Calvarienberg durch Spende von Vogelnistkästen

    Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V. unterstützt
    Aktionstage des Gymnasiums Calvarienberg durch Spende von Vogelnistkästen
Die Naturschutzgemeinschaft Vinxtbachtal e.V. unterstützte das besagte Schulprojekt mit einer großzügigen Vogelnistkastenspende für alle 24 Projektteilnehmer/-innen. Die gespendeten Vögelhäuschen bestehen aus massivem unbehandeltem Nadelholz – lediglich das Dach ist außen imprägniert – und die Kästen sind mit einem aufklappbaren Vorderteil versehen, damit sie im Spätsommer geleert und behutsam gereinigt werden können. Die beschenkten Kinder konnten die Brutkästen gemeinsam mit geeigneten Farbstiften verzieren und anschließend mit nach Hause nahmen, sodass hoffentlich schon im nächsten Frühling eine Meise, ein Kleiber oder ein Sperling den liebevoll gestalteten Nistkasten zur Aufzucht der Jungtiere beziehen wird.

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